Allgemeine Geschäftsbedingungen Beratung

§1 Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der PSP Engineering & Consulting (im folgenden Auftragnehmer genannt) gelten zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Besteller von Dienstleistungen (im folgenden Auftraggeber genannt) und regeln die Erbringung von Dienstleistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber im Geschäftsbereich von Beratung. Mit der Beauftragung gelten diese AGBs als angenommen. Abweichungen von diesen Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden. Die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Beratungsberichte, Stellungnahmen und Empfehlungen des Auftragnehmers bereiten die unternehmerischen Entscheidungen des Auftraggebers vor, sie können Sie jedoch in keinem Fall ersetzen.

§2 Leistungen

Gegenstand und Umfang des Auftrags ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung, der Auftragsbestätigung oder dem Beratungsvertrag. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen und Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen.

Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftraggeber nicht zugemutet werden können, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

Die Datenübermittlung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt entweder per Post oder elektronisch mittels E-Mail mit Datei Anhang. Beratungsleistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form dokumentiert. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

§3 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen. Diese werden vom Auftragnehmer auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

§4 Geheimhaltung, Datenschutz und Copyright

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen. Der Auftragnehmer kann von den schriftlichen Unterlagen, die ihm zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Kopien für die Unterlagen machen.

Der Auftragnehmer speichert während der Dauer der vertraglichen Beziehungen die Daten des Auftraggebers in elektronischer Form. Er verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und wird insbesondere die gespeicherten Daten des Auftraggebers ohne dessen Zustimmung keinem Dritten zugänglich machen.

An den erbrachten Dienstleistungen behält sich der Auftragnehmer die Urheberrechte ausdrücklich vor.

§5 Zahlungsbedingungen

Nach Auftragsdurchführung bzw. nach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsentgelt sofort, spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Berechnung der Leistungen des Auftragnehmers wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der abschließenden Durchführung des Auftrags gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben.

Berechnungsgrundlage für die Rechnungserstellung ist die jeweils vertraglich vereinbarte Vergütung, die dem Auftraggeber bekannt ist.

Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Honorars ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt sind oder rechtskräftig festgestellt worden.

§6 Haftung

Alle Auskünfte, Informationen und Ratschläge werden durch den Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung erteilt. Eine Haftung für einen wirtschaftlichen Erfolg wird ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienst- oder Werkvertragsrechts, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Diese Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und Verschulden bei Vertragsverhandlungen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden wie entgangene Gewinne, fehlende Einsparungen oder sonstige indirekte Schäden. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

§7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer ist verantwortlich, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Die Leistungen gelten als ordnungsgemäß erbracht, wenn sie vom Auftraggeber ohne Widerspruch entgegengenommen werden. Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Hat der Auftragnehmer einen Mangel oder eine Pflichtverletzung zu vertreten, kann er innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Neuerstellung (Nachlieferung). Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.

Seitens des Auftragnehmers wird keine Gewähr dafür übernommen, dass durch die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung durch den Auftraggeber bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Die Geltendmachung von Ansprüchen des Auftraggebers wegen Mangelleistung des Auftragnehmers unterliegt einer Verjährungsfrist von sechs Monaten.

§8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.

Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§9 Kündigung

Recht zur ordentlichen Kündigung eines erteilten Auftrags ergibt sich entweder aus der vertraglichen Vereinbarung oder, soweit dort nicht geregelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der nicht auf ein vertragswidriges Verhalten des Auftragnehmers beruht, hat dieser Anspruch auf den Teil des Honorars, der den bereits erbrachten Leistungen entspricht.

§10 Schlussbestimmungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder durchsetzbar, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt. Eine unwirksame und/oder durchsetzbare Bestimmung wird im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien dem gewünschten wirtschaftlichen Zweck am ehesten zu erreichen geeignet ist.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit eine Vereinbarung hierüber gesetzlich zulässig ist. Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.